Lars Reineke am 5. Oktober 2012
Es war ein wunderschönes Sommerlochthema: In Hameln wurde in der vergangenen Legislaturperiode vom Stadtrat die sogenannte Gefahrenabwehrverordnung verabschiedet. Sie beinhaltet neben verschiedenen anderen Vorschriften, auf die ich gleich eingehen werde, einen Passus, der es innerhalb des Stadtgebietes untersagt, sich auf öffentliche Grünflächen zu legen.
Die Medien griffen diese Absurdität auf, sogar extra3 kam, um einen Beitrag zu drehen, der die Lächerlichkeit dieser Verordnung aufzeigen sollte.
Wir Piraten in Hameln versuchen nun, gegen diese Verordnung vorzugehen, beinhaltet diese schließlich noch einige Passagen mehr, die in ihrer Gesamtheit alles andere als komisch sind. Warum das so ist, möchte ich nun zeigen.
Eigentlich hätte diese Passage völlig ausgereicht:
§ 2 Benutzung öffentlicher Straßen und öffentlicher Anlagen
- Benutzungsbeschränkungen -
(1) Die Benutzung der in § 1 genannten öffentlichen Straßen und Anlagen ist
jedermann im Rahmen der Verkehrsvorschriften, des Wegerechts, der jeweiligen Benutzungsordnungen und der nachfolgenden Regelungen gestattet.(2) Jeder hat sich auf den in § 1 genannten öffentlichen Straße und in den Anlagen so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, belästigt oder in der Benutzung gemäß Abs. 1 beeinträchtigt oder behindert werden.
Kurz gesagt: Jeder darf öffentliche Einrichtungen benutzen, solange er damit nicht die Freiheit der anderen Benutzer einschränkt. Ganz einfach. Wer dagegen verstößt, bekommt Ärger. Kann man kontrollieren, kann man entsprechend sanktionieren.
Gerüchten zufolge ist auch genau das die Auffassung der örtlichen Polizei: So lange die Leute friedlich bleiben, niemandem auf den Sack gehen und hinterher wieder aufräumen, sollen sie doch machen, was sie wollen.
Aber der Stadtrat wollte mehr.1 Kommen wir also zu den Verboten, ich fasse diese mal in zwei einfachen Listen zusammen, die gesamte Verordnung kann hier heruntergeladen werden (PDF).
Verboten ist unter anderem folgendes, nennen wir das mal den Verbotskomplex A:
- in Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, zu liegen oder zu übernachten
- sich selbst oder Wäsche in öffentlichen Gewässern zu waschen
- Tiere frei herumlaufen zu lassen oder in der Öffentlichkeit zu füttern
- Alkohol zu konsumieren
Außerdem hagelte es weitere Verbote, die ich den Verbotskomplex B nennen möchte:
- die Benutzung von Skateboards, Fahrrädern und Inlineskates
- Abspielen von Tonträgern
- der Aufenthalt auf Anlegern und Ufermauern
- öffentliches Grillen
Das Ratespiel:
So, und während ich aufzeige, was das für ganz normale Bürger bedeutet, darf jeder selber mal raten, welche Zielgruppen unser Stadtrat im Auge hatte.
Der Normalbürger darf laut Verordnung folgende Dinge nicht tun:
- sich auf einer öffentlichen Wiese in die Sonne legen
- bei starker Hitze die Füße in einen öffentlichen Springbrunnen halten oder sich Wasser ins Gesicht spritzen
- Katzen ins Freie lassen (!)
- seinen eigenen Hund in der Öffentlichkeit füttern
- in der Öffentlichkeit ein Feierabendbier trinken
- auf einem Promenadenweg Fahrrad fahren (der bei Touristen ziemlich beliebte Weserradweg führt übrigens einmal komplett an der Hamelner Weserpromenade entlang)
- Musik aus einem Handy abspielen, auch wenn sonst niemand in der Nähe ist, den das stören könnte
- sich auf einen Bootsanleger setzen, der zu 90% des Jahres ohnehin nicht benutzt wird
- einen mobilen Grill aufstellen
Zuwiderhandlungen kosten übrigens bis zu 5000 €, nicht dass jemand denkt, dass da nur jemand mit erhobenem Zeigefinger käme.
Und nun zur Auflösung des Ratespiels:
Der Rat der Stadt Hameln hatte ganz offenbar zwei Personengruppen im Visier: Obdachlose und Jugendliche.
Diese Gefahrenabwehrverordnung ist eine einzige Vertreibungsmaschine für Menschen, die aus welchen Gründen auch immer in eine solche Not geraten sind, dass sie keine Wohnung mehr haben und andererseits ein effektives Mittel, alles zu unterbinden, was einem durchschnittlichen Jugendlichen von heute auch nur annähernd Spaß bereiten könnte.
Zugleich entzieht sie jedem Ordnungsbeamten, der einen Verstoß gegen diese Verordnung beobachtet, jeglichen Ermessensspielraum.
Diese Verordnung ist ein Musterbeispiel für eine Politik ohne Mitgefühl und Augenmaß und ein Triumph des kleinbürgerlichen Spießertums.
Und deswegen werden wir Piraten dagegen klagen, sofern unserem Änderungsantrag nicht zugestimmt wird. Auch, wenn das Sommerloch längst vorbei ist.
- Die Mehrheitsgruppe im damaligen Stadtrat bestand übrigens aus SPD, FDP und Grüne. [←]
2 Kommentare
Gab es in meiner Heimatstadt auch mal vor vielen Jahren. Dort hieß dass dann “Tumultordnung” (sic!).
von Flusskiesel am 8. Oktober 2012. Antworten #
“Musik aus einem Handy abspielen, auch wenn sonst niemand in der Nähe ist, den das stören könnte”
Wenn ein Handy Musik macht, und keiner ist da der es hören könnte, macht es diese dann? Und was ist mit Klingeltönen? Ist Hameln etwa Mißverstanden und kämpft dort einen einsamen Kampf gegen Klingeltonwerbung und Jamba?
von Simon Jonski am 9. Oktober 2012. Antworten #